Die BananeGelb auf den Punkt
Die Codex-Normen dienen Staaten als Referenz bei der Ausarbeitung ihrer Lebensmittelgesetzgebung. Damit bewirken sie eine internationale Harmonisierung der Lebensmittelsstandards, die den grenzüberschreitenden Handel mit Lebensmitteln erleichtert. Davon profitiert auch die international ausgerichtete Schweizer Nahrungsmittelindustrie.
Früher als exotische Delikatesse gehandelt, ist die Banane mittlerweile zur weltweit meistverkauften Frucht avanciert. Ihr Handel fällt in den Anwendungsbereich internationaler Abkommen, namentlich jener der Welthandelsorganisation (WTO) sowie bilateraler Landwirtschaftsabkommen. Diese vereinfachen den internationalen Handel und damit auch, dass die Banane von ihrem weit entfernten Produktionsort bis zu uns gelangen kann. Mittlerweile trägt ungefähr die Hälfte der in die Schweiz importierten Bananen das Fairtrade-Gütesiegel.
www.codexalimentarius.org
Die MedikamenteEinfacher zu schlucken
Aber Vorsicht: Der Verkauf gefälschter oder illegaler Heilmittel ist eine zunehmende Bedrohung für die Gesundheit. Die Bekämpfung dieses lukrativen Geschäfts setzt eine intensive Zusammenarbeit zwischen den Staaten voraus. Die Medicrime-Konvention des Europarats, welche die Schweiz 2011 unterzeichnet hat, ist das erste internationale Übereinkommen, das die Unterbindung des illegalen Heilmittelhandels zum Ziel hat. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten unter anderem, die Herstellung, das Angebot und den Handel mit gefälschten Heilmitteln unter Strafe zu stellen.
Medicrime (en)
Die PostkarteVon weit her
Der Weltpostvertrag und weitere im Rahmen des Weltpostvereins geschlossene Abkommen regeln auch grundlegende technische Aspekte von Postsendungen, wie die Postleitzahlen, die Frankierungsstempel oder die Anordnung der Adressen. Diesen Regeln ist beispielsweise zu verdanken, dass Absender und Adressat nicht vertauscht werden. Die Postkarte verdankt den Abkommen gar ihr charakteristisches Aussehen: ihre rechtwinklige Form und die Tatsache, dass die rechte Hälfte der Rückseite für die Adresse der Empfängerin oder des Emfpängers freizuhalten ist.
Der Weltpostvertrag (en)
Das MobiltelefonRuf mich an
Dass dies möglich ist, verdanken wir der Internationalen Fernmeldeunion (ITU). Sie leitete die Arbeiten zur Entwicklung des ersten Mobilfunksystems, das genug leistungsfähig war, um solche Dienste zu ermöglichen: das Mobilfunknetz der dritten Generation (3G). Dank internationaler technischer Standards der ITU können Mobilfunknetze heute weltweit nahtlos zusammenarbeiten. Nur deshalb können wir unsere Mobiltelefone sowohl im In- als auch fast überall im Ausland benutzen.
Die ITU erlässt auch in anderen Bereichen der Informations- und Kommunikationstechnologie nützliche globale Standards. So basiert beispielsweise eine Mehrheit der weltweiten Internetanschlüsse auf Normen der ITU. Auch bei Wettervorhersagen oder der GPS-Navigation hat die ITU ihre Hände im Spiel: Sie koordiniert Satelliten, die für diese Dienste notwendig sind, indem sie ihnen Frequenzen und Umlaufbahnen zuweist.
Der Internationalen Fernmeldeunion (en)
Die Zeit24/7
Das Internationale Büro für Mass und Gewicht sorgt für die Förderung und Anpassung des Internationalen Einheitensystems. Es wurde mit der Unterzeichnung der Meterkonvention am 20. Mai 1875 in Paris gegründet. Die Unterzeichnerstaaten tauschen sich in allen Fragen im Zusammenhang mit Masseinheiten aus.
Als der Eisenbahnverkehr aufkam und es verlässliche Fahrpläne brauchte, wuchs das Bedürfnis nach einer Vereinheitlichung der Zeit – erst auf nationaler, dann auch auf internationaler Ebene. An einer internationalen Konferenz in Washington im Jahre 1884 wurde der 24-Stunden-Tag beschlossen. Zudem bestimmten die Teilnehmer Greenwich als Nullmeridian zur Festlegung der Weltzeit.
Heute wird die Zeit gestützt auf Angaben der genauesten Uhren der Welt festgelegt: der Atomuhren. Sie ermöglichen die Berechnung der koordinierten Weltzeit (UTC), die den meisten Ländern der Welt als Referenz dient. Gemäss der ISO-Norm 8601 richten sich auch die 24 Zeitzonen nach der UTC. Die Schweizer Zeit wird mit der Formel «UTC+1» berechnet.
Das Internationale Büro für Mass und Gewicht (en)
Das SpielzeugSicherheit ist kein Kinderspiel!
Die Internationale Organisation für Normung (ISO) erlässt Regeln zur Sicherheit von Spielzeugen, etwa bezüglich ihrer Entflammbarkeit oder ihrer Belastung mit chemischen Elementen wie Phthalaten, die Kunststoffe weicher machen. Sie erlässt auch Richtlinien dazu, für welche Altersgruppen Spielzeuge geeignet sind. Die ISO-Normen sind zwar nicht verbindlich, können aber von den Staaten übernommen werden, wie dies etwa die Schweiz tut.
Die internationale Vereinheitlichung von Standards ermöglicht einen maximalen Schutz von Kindern und trägt ausserdem zum Abbau von Handelsbarrieren bei. In der Schweiz fallen Spielzeuge auch in den Anwendungsbereich eines Abkommens mit der Europäischen Union. Darin wird festgelegt, dass die Sicherheitsanforderungen der EU und der Schweiz gleichwertig sind. Die Konsumentinnen und Konsumenten können daher davon ausgehen, dass Spielzeuge, die in der EU und der Schweiz auf den Markt gebracht werden, für Kinder keine Gefahr darstellen.
Die Internationale Organisation für Normung (en)
Die PflanzenUnkraut
Die internationale Gemeinschaft hat zur Bekämpfung von Agrarschädlingen eine Liste von Organismen erstellt, gegen die mit gezielten Massnahmen vorzugehen ist. Bereits 1952 wurde ein Internationales Pflanzenschutzübereinkommen verabschiedet, gefolgt von einer Vereinbarung über die Biologische Vielfalt im Jahre 1992, um die Zusammenarbeit der Staaten bei der Bekämpfung der Ausbreitung von Schadorganismen zu regeln.
Seit dem Abschluss des bilateralen Agrarabkommens von 1999 zwischen der Schweiz und der Europäischen Union ist für den gewerblichen Handel zwischen den beiden Wirtschaftsräumen für gewisse Pflanzen ein Pflanzenpass erforderlich. Dieser bestätigt, dass die Pflanzen bei der Produktion einer pflanzengesundheitlichen Kontrolle durch eine autorisierte Stelle unterzogen wurden. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass Schadorganismen in ein fremdes Gebiet eingeschleppt werden und dort Schäden in der Landwirtschaft und in der Natur verursachen.
Die BücherIn 80 Tagen um die Welt
Diesen völkerrechtlichen Vertrag zum Schutz von Werken und der Rechte der Urheber haben heute fast alle Staaten der Welt (186) unterzeichnet. Zu den urheberrechtlich geschützten Werken gehören nicht nur Bücher, sondern auch Musik, Gemälde, Skulpturen, Filme, Computerprogramme, Datenbanken, Werbetexte, Landkarten und Designs.
Zweck der Übereinkunft ist, dass Urheberinnen und Urheber auch auf internationaler Ebene die Nutzung ihrer Werke kontrollieren können und finanziell entschädigt werden. Die Übereinkunft gesteht ausländischen Werken denselben Schutz zu, den inländische Schöpfungen geniessen. Ausserdem hält sie fest, dass eine Übersetzung oder Vervielfältigung eines Buches nur mit Zustimmung der Autorin bzw. des Autors erfolgen darf. Grundsätzlich gilt der Urheberrechtsschutz während der gesamten Lebensdauer der Urheber und bis fünfzig Jahre, in der Schweiz sogar siebzig Jahre, über deren Tod hinaus.
Der internationale Schutz von gewerblichen und künstlerischen Schöpfungen wird heute von der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) gewährleistet. Die Organisation wurde 1893 gegründet und 1974 ins UNO-System integriert. Sie gehört zu den ältesten Sonderorganisationen der UNO.
Die AusweispapiereHaben Sie Ihre Papiere dabei?
Im Jahr 1920 fand unter der Ägide des Völkerbundes die Konferenz über Pässe, Zollformalitäten und Durchgangsfahrkarten in Paris statt. Die Signatarstaaten vereinheitlichten Passformat (in Form des Büchleins) und Inhalt. Heute befasst sich die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation, eine Sonderorganisation der UNO, mit der Standardisierung der Pässe.
Seit dem Übereinkommen von 1957 über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates ist es möglich, mit einer einfachen Schweizer Identitätskarte in Europa zu reisen. Und seit dem Beitritt der Schweiz zum Schengenraum (2004) kann man die europäischen Grenzen sogar überschreiten, ohne eine ID vorweisen zu müssen.
Ausserhalb Europas sorgen bilaterale Abkommen dafür, dass Schweizer Bürgerinnen und Bürger ohne Visum für einen maximal dreimonatigen Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit einreisen dürfen. Dies gilt etwa für Chile, Hongkong oder Brasilien. Ein Reisedokument in der einen Tasche und ein Flugticket in der andern – und schon kann man in die weite Welt hinaus, allenfalls auch ganz spontan.
Das Swiss Army KnifeDie unsichtbare Klinge
Schon 1897 meldete der Erfinder des Schweizer Offiziersmessers ein erstes Patent an. Ein Patent gewährleistet während einer bestimmten Zeit das Monopol für eine technische Erfindung, damit der Patentinhaber diese als Erster vermarkten kann. In der Schweiz und im Ausland sind heute zahlreiche Patente für verschiedene Teile des Sackmessers hinterlegt, wie etwa die Zwischenplatte für die Befestigung und das Einrasten der Klingen, ihre Verriegelung und das Gehäuse. Mit dem Europäischen Patentübereinkommen ist es möglich, in einem einzigen Verfahren ein Patent in über 30 europäischen Ländern inklusive der Schweiz zu erhalten, was den administrativen Aufwand für Patentanmelder deutlich reduziert.
Wenn es andere auch herstellen, wie kann man dann die Echten von den Falschen unterscheiden? Das Markenzeichen des Schweizer Sackmessers in Form eines Wappenschildes mit weissem Kreuz ist seit 1909 geschützt und heute in über 130 Ländern als Handelsmarke eingetragen. Kein anderer Hersteller darf es also benützen. Die Weltorganisation für Geistiges Eigentum verwaltet ein System, dank dem der Schutz für geistiges Eigentum mit einem einzigen Gesuch auf fast hundert Vertragsstaaten des Übereinkommens ausgedehnt werden kann. Das Völkerrecht bildet somit die unsichtbare Klinge des Schweizer Sackmessers.
Europäisches Patentübereinkommen