Reisequiz
Sie sind in Mexiko in den Ferien. Sie machen nach Einbruch der Dunkelheit einen Verdauungsspaziergang. Ein Polizist fordert Sie auf, ins Hotel zurückzukehren. Was tun Sie?
Frage 2
Sie wollen an einem Strassenstand in Thailand etwas bezahlen. Eine Banknote fällt Ihnen aus der Hand. Sie setzen schnell Ihren Fuss darauf, damit der Wind die Note nicht davon trägt. War das ein Fehltritt?
Frage 3
Sie haben wunderschöne Bilder über das Aïr-Gebirge in der Wüste im Norden Nigers gesehen. Sie lieben die Wüste und fotografieren fürs Leben gern. Sie haben im Internet auch einen Reise-Anbieter gefunden. Doch das EDA rät wegen des hohen Entführungsrisikos von Reisen nach Niger ab. Was tun Sie?
Frage 4
In Peru wird gestreikt. Die Streikenden blockieren die Strassen, Sie sitzen in Cusco fest. Was tun Sie?
Frage 5
Wenn Sie im Reisebüro oder im Internet eine Reise buchen, wird Ihnen in der Regel angeboten, eine Reiseversicherung abzuschliessen. Nutzen Sie das Angebot?
Vielen Dank für Ihre Teilnahme. Eine gute Vorbereitung ist wichtig, um sicher zu reisen! Wir wünschen Ihnen einen schönen Aufenthalt im Ausland!
Antwort AFalsch
Die Anweisungen der lokalen Behörden sind auf alle Fälle ernst zu nehmen und zu befolgen.
Kommentar:
Wenn mir ein Polizist oder ein Hotelmitarbeiter einen Sicherheitstipp gibt, befolge ich ihn. Sie wohnen dort und kennen das lokale Umfeld besser als ich.
Kommentar:
Wenn mir ein Polizist oder ein Hotelmitarbeiter einen Sicherheitstipp gibt, befolge ich ihn. Sie wohnen dort und kennen das lokale Umfeld besser als ich.
Antwort AFalsch
Die Verkehrsverbindungen sind auch für die Botschaft blockiert. Unter Umständen müssen Sie die Normalisierung der Lage abwarten.
Kommentar:
Ganz untätig müssen Sie deshalb nicht sein. Kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter und Ihre Reiseversicherung. Beraten Sie sich mit Ihrem lokalen Reiseführer und informieren Sie die Schweizerische Botschaft über Ihre Anwesenheit.
Kommentar:
Ganz untätig müssen Sie deshalb nicht sein. Kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter und Ihre Reiseversicherung. Beraten Sie sich mit Ihrem lokalen Reiseführer und informieren Sie die Schweizerische Botschaft über Ihre Anwesenheit.
Antwort BRichtig
Tatsächlich werden Sie unter Umständen die Normalisierung der Lage abwarten müssen.
Kommentar:
Ganz untätig müssen Sie deshalb nicht sein. Kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter und Ihre Reiseversicherung. Beraten Sie sich mit Ihrem lokalen Reiseführer und informieren Sie die Schweizerische Botschaft über Ihre Anwesenheit.
Kommentar:
Ganz untätig müssen Sie deshalb nicht sein. Kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter und Ihre Reiseversicherung. Beraten Sie sich mit Ihrem lokalen Reiseführer und informieren Sie die Schweizerische Botschaft über Ihre Anwesenheit.
Antwort AAchtung!
Die Grundversicherung der Krankenkasse übernimmt nur die Krankenhauskosten bis zum doppelten Tagesansatz in der Schweiz.
Mit anderen Worten: Das reicht in vielen Ländern nicht. Und selbst wenn: eine medizinische Rückführungen in die Schweiz ist nicht inbegriffen. Klären Sie also mit Ihrer Krankenkasse genau ab, was versichert ist und was nicht. Schliessen Sie allenfalls eine Zusatzversicherung ab!
Mit anderen Worten: Das reicht in vielen Ländern nicht. Und selbst wenn: eine medizinische Rückführungen in die Schweiz ist nicht inbegriffen. Klären Sie also mit Ihrer Krankenkasse genau ab, was versichert ist und was nicht. Schliessen Sie allenfalls eine Zusatzversicherung ab!
Antwort BRichtig
Das ist ausgezeichnet. Damit sind Sie bestmöglich geschützt.
Kommentar:
Auch in diesem Fall lohnt es sich zu wissen, was die Versicherung übernimmt und was nicht.
Kommentar:
Auch in diesem Fall lohnt es sich zu wissen, was die Versicherung übernimmt und was nicht.
Antwort CFalsch
Das Risiko mag zwar klein sein, doch wenn etwas passiert, können die Kosten schnell Tausende von Franken betragen. Eine umfassende Reiseversicherung lohnt sich deshalb immer!
Kommentar:
Sparen Sie nicht am falschen Ort! Eine Versicherung kostet nicht viel, kann Ihnen und Ihren Angehörigen eine Menge Stress und Ärger ersparen. Auch die Grundversicherung der Krankenkasse alleine genügt nicht. Sie übernimmt z.B. weder medizinische Rückführungen in die Schweiz noch die Kostenvorschüsse, die viele ausländische Krankenhäuser verlangen. Solche Kostenvorschüsse können auch Frankenbeträge im hohen fünfstelligen Bereich betragen.
Kommentar:
Sparen Sie nicht am falschen Ort! Eine Versicherung kostet nicht viel, kann Ihnen und Ihren Angehörigen eine Menge Stress und Ärger ersparen. Auch die Grundversicherung der Krankenkasse alleine genügt nicht. Sie übernimmt z.B. weder medizinische Rückführungen in die Schweiz noch die Kostenvorschüsse, die viele ausländische Krankenhäuser verlangen. Solche Kostenvorschüsse können auch Frankenbeträge im hohen fünfstelligen Bereich betragen.
Antwort BFalsch
Die Anweisungen der lokalen Behörden sind auf alle Fälle ernst zu nehmen und zu befolgen.
Kommentar:
Wenn mir ein Polizist oder ein Hotelmitarbeiter einen Sicherheitstipp gibt, befolge ich ihn. Sie wohnen dort und kennen das lokale Umfeld besser als ich.
Kommentar:
Wenn mir ein Polizist oder ein Hotelmitarbeiter einen Sicherheitstipp gibt, befolge ich ihn. Sie wohnen dort und kennen das lokale Umfeld besser als ich.
Antwort CRichtig
Richtig, die Anweisungen der lokalen Behörden sind auf alle Fälle zu befolgen.
Kommentar:
Wenn mir ein Polizist oder ein Hotelmitarbeiter einen Sicherheitstipp gibt, befolge ich ihn. Sie wohnen dort und kennen das lokale Umfeld besser als ich.
Kommentar:
Wenn mir ein Polizist oder ein Hotelmitarbeiter einen Sicherheitstipp gibt, befolge ich ihn. Sie wohnen dort und kennen das lokale Umfeld besser als ich.
Antwort AFalsch
Dafür können Sie mit bis zu 15 Jahren Haft bestraft werden, denn die Note trägt das Portrait des Königs. Lassen Sie das Geld fliegen.
Kommentar:
Das thailändische Königshaus geniesst uneingeschränkten Respekt, Majestätsbeleidigung wird hart bestraft. Vergleichbare Gesetze gibt es auch übrigens auch in anderen Ländern und nicht nur in Monarchien.
Kommentar:
Das thailändische Königshaus geniesst uneingeschränkten Respekt, Majestätsbeleidigung wird hart bestraft. Vergleichbare Gesetze gibt es auch übrigens auch in anderen Ländern und nicht nur in Monarchien.
Antwort BFalsch
Das thailändische Königshaus geniesst uneingeschränkten Respekt. Unbedachte Äusserungen oder Handlungen, die das Königshaus beleidigen, können mit bis zu 15 Jahren Haft bestraft werden. Lassen Sie das Geld fliegen.
Kommentar:
Das thailändische Königshaus geniesst uneingeschränkten Respekt, Majestätsbeleidigung wird hart bestraft. Vergleichbare Gesetze gibt es auch übrigens auch in anderen Ländern und nicht nur in Monarchien.
Kommentar:
Das thailändische Königshaus geniesst uneingeschränkten Respekt, Majestätsbeleidigung wird hart bestraft. Vergleichbare Gesetze gibt es auch übrigens auch in anderen Ländern und nicht nur in Monarchien.
Antwort CRichtig
Genau! Vergleichbare Gesetze gibt es übrigens auch in anderen Ländern und nicht nur in Monarchien.
Antwort ARichtig
Das ist vernünftig.
Kommentar:
Das EDA rät von Reisen in bestimmte Gebiete ab, wenn aufgrund der dortigen besonderen Gefahrenlage Reisen als zu risikoreich eingeschätzt werden. In Krisengebieten hat das EDA nur begrenzte Möglichkeiten zu helfen, manchmal gar keine.
Kommentar:
Das EDA rät von Reisen in bestimmte Gebiete ab, wenn aufgrund der dortigen besonderen Gefahrenlage Reisen als zu risikoreich eingeschätzt werden. In Krisengebieten hat das EDA nur begrenzte Möglichkeiten zu helfen, manchmal gar keine.
Antwort BFalsch
Sie würden ein sehr grosses Risiko auf sich nehmen. – Und unter Umständen auch ausgerechnet jene Menschen gefährden, die Ihnen helfen wollen.
Kommentar:
Machen Sie sich keine Illusionen: In Krisengebieten hat das EDA nur begrenzte Möglichkeiten zu helfen, manchmal gar keine. Unter Umständen riskieren Sie nicht nur Ihr eigenes Leben, sondern auch das der Helfer. Haben Sie sich schon einmal überlegt, was eine Entführung für Sie und Ihre Angehörigen bedeuten würde? Ungewissheit, Angst, unvorstellbare körperliche und psychische Strapazen. Das wäre mir ein Abenteuer nicht wert.
Kommentar:
Machen Sie sich keine Illusionen: In Krisengebieten hat das EDA nur begrenzte Möglichkeiten zu helfen, manchmal gar keine. Unter Umständen riskieren Sie nicht nur Ihr eigenes Leben, sondern auch das der Helfer. Haben Sie sich schon einmal überlegt, was eine Entführung für Sie und Ihre Angehörigen bedeuten würde? Ungewissheit, Angst, unvorstellbare körperliche und psychische Strapazen. Das wäre mir ein Abenteuer nicht wert.
Antwort CFalsch
Kommentar:
Auch wenn seine Gruppen noch nie überfallen worden sind, ist das keine Sicherheitsgarantie. Auch lokale Führer und ein gutes Kontaktnetz können das Risiko von Entführungen nicht ausschliessen. In der Sahara z.B. sind nicht nur organisierte Touristengruppen, sondern auch Mitarbeiter von Hilfswerken entführt worden.
Auch wenn seine Gruppen noch nie überfallen worden sind, ist das keine Sicherheitsgarantie. Auch lokale Führer und ein gutes Kontaktnetz können das Risiko von Entführungen nicht ausschliessen. In der Sahara z.B. sind nicht nur organisierte Touristengruppen, sondern auch Mitarbeiter von Hilfswerken entführt worden.
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